Der blutige Pfad Gottes 2 Originaltitel:
The Boondock Saints II:
All Saints Day
Produktionsland: USA Jahr: 2009 Laufzeit: 113 Minuten
SPIO/JK, bzw. FSK-18 (2 min 22 sek. geschnitten)
Regie: Troy Duffy Cast: Norman Reedus, Sean Patrick Flanery, Bill Connolly, Julie Benz
Plot: Die MacManus Brüder (aka die "Saints") haben sich nach den Geschehnissen des ersten Teils in die einsamen Täler Irlands zurückgezogen und fristen dort Schafe hütend ein unspektakulär friedliches Dasein.. Bis zu jenem Tag an dem ihnen zugetragen wird, dass im heimischen Boston ein Priester grausam hingerichtet und dabei ihr eigenes "Gangster-Mord-Ritual" kopiert wurde. Jemand will also den Saints diesen feigen Mord in die Schuhe schieben und weder das, noch den Mord an einem Mann der Kirche im Allgemeinen können die beiden auf sich sitzen und unbeantwortet lassen. Also Koffer gepackt, die Reinhold-Messner-Matte gekürzt, schnell noch geduscht und ab zurück nach Boston, wo eine ganze Reihe zukünftiger Gangster-Leichen auf die beiden Brüder wartet.
Bewertung:Der blutige Pfad Gottes ist, im Gegensatz zu vielen Streifen, die diesen Titel schon vor der VÖ für sich beanspruchen, ein wirklicher Kultfilm. An den Kinokassen ein Flop, von der Kritik zerrissen (meist unter Bezeichnung als miese Tarantino-Kopie, diesen Vergleich verstehe wer will) und erst später in der Video/DVD Auswertung (vornehmlich bewirkt durch Mundpropaganda) wirklich erfolgreich - eben das, was einen Kultfilm charakterisiert und auch deutlich macht, warum z.B. Michael Bays Bad Boys KEIN Kultfilm ist.
Nun, immerhin zehn Jahre später, steht nach langer, langer Entwicklungsgeschichte also endlich der Nachfolger bereit, natürlich wieder mit den MacManus Brüdern und mit einem neuen Sidekick. Wie das bei Nachfolgern so ist, es hätte niemand ernsthaft geglaubt, dass The Boondock Saints II annähernd so grandios werden würde, wie der erste Teil. Und, um es gleich vorwegzunehmen: das ist er auch nicht.
Denn während Der blutige Pfad Gottes geschickt erzählt, konsequent und ideenreich inszeniert und in sich rumdum stimmig ist, so merkt man seinem Nachfolger doch deutlich an, dass hier versucht wurde einen "Fan-Pleaser" zu schaffen und überall noch einen drauf zu setzen - was dazu führt, dass sich der bodycount fast verdoppelt hat, in erster Linie kultige Elemente des ersten Teils recycelt wurden und der Film sich letztendlich doch über einige Strecken ein wenig schwerer tut, als man vermutet hätte. Schwer tut sich auch Julie Benz in ihrer Rolle als toughe Nachfolgerin von Agent Paul Smecker (Willem Dafoe) und in nicht wenigen Szenen wirkt sie wenig glaubwürdig. Natürlich, die betonte Ultracoolness und das damit Hand in Hand gehende Overacting sind durchaus beabsichtigt, dennoch schießt man hier mehr als einmal über's Ziel hinaus. Die Cowboyhut-Nummer in Slowmotion und besonders das in einer Traumsequenz vorgetragene "Manifest der Männlichkeit" (Zitat Troy Duffy), das Working-Class-Pride und "live fast - die young"-Attitüde glorifiziert, wirken deplaziert und fast schon ein wenig peinlich - letztere Szene ist laut Troy Duffy auch noch ernstgemeint.. naja.
Viel neues geboten wird hier ebenfalls nicht, der erste Teil wird von vorne bis hinten zitiert und kopiert und die Slowmotion Shootouts drohen stellenweise schon beinahe langweilig zu werden. Auch wenn es vorbildlich ist, die Action nicht in uninspirierten und unübersichtlich wilden Schnitten zu zeigen, wie es schon länger modern geworden ist: hier hätte man ab und wann mal auf die Zeitlupe verzichten können. Die Filme von John Woo zeigen eindrucksvoll wie man Zeitlupen und Sequenzen mit normaler Geschwindigkeit (sinnvoll) kombinieren und Cause und Effect in einem Bild zeigen kann.
Trotzdem: Während Matrix 2 und Matrix 3 den genialen ersten Teil wunderbar kaputtgemacht haben - so schlimm ist es hier dann doch nicht. Das liegt auch in erster Linie daran, dass Der blutige Pfad Gottes 2 auf einer ganz anderen Ebene funktioniert. Hier sind es vorallem die sympathischen und (hier wieder gut aufgelegten) Darsteller bzw. deren Charaktere, mit denen man am liebsten im nächsten Pub ein frisch gezapftes Stout stürzen möchte und die einem im ersten Teil bereits ans Herz gewachsen sind. (Was bei einem Matrix mit Keanuu Reeves natürlich nicht passieren kann.)
Fans des ersten Films freuen sich einfach, dass die Saints wieder da sind und sie freuen sich auch über jedes Wiedersehen mit jedem einzelnen Charakter, denn erfreulicherweise ist der gesamte Cast des Vorgängers wieder vertreten. Troy Duffy hat in erster Linie versucht, die Fans des ersten Teils zufriedenzustellen und, bei allen Schwächen, ist Der blutige Pfad Gottes 2 doch ein guter und spannender Film geworden, der nicht zuletzt durch seinen Humor und seine generellen Over-the-top-Darstellungen sehr unterhaltsam ist. Vorallem das Zusammenspiel von Reedus und Flanery, aber auch dem neuen Sidekick Romeo (Clifton Collins Jr.) sowie den wohlbekannten Detectives Greenly, Duffy und Dolly funktioniert hervorragend und trägt den halben Film.
Besonders zu empfehlen ist auch die englische Tonspur, zwar ist die deutsche Synchro spitze, trotzdem geht natürlich ein toller Akzent wie der vom Schotten Bill Connolly verloren.
Zur VÖ: Vorliegend ist die ungeschnittene DVD von Sony, mit dem Siegel "SPIO/JK: Keine schwere Jugendgefährdung". Dafür erstmal ein Dankeschön an Sony, es ist ja keine Selbstverständlichkeit mehr, Filme ungeschnitten in Deutschland rauszubringen (siehe Lone Wolf). Laut Coveraufdruck warten vier Stunden Bonusmaterial auf den geneigten Zuschauer, tatsächlich wurden hier aber z.B. Audiokommentare miteingerechnet. Wirklich interessant bleiben 35 Minuten Interviews und Behind-the-Scenes Material, die zwar in erster Linie die übliche "Der Dings ist so talentiert und der Bumms so liebenswert"-Schleim-Schiene fahren (*würg*), nebenbei aber einige interessante Anekdoten zum Dreh bereithalten.
Unbedingt abzuraten(!) ist von der geschnittenen FSK-18 Variante, hier fehlt einfach zu viel was den Film und seinen Vorgänger ausmacht. Finger weg!
Fazit: Fans des ersten Teils sind mehr als dankbar, auch wenn nicht die Klasse des ersten Teils erreicht wird. Wer schon mit dem ersten Teil nichts anfangen konnte, ist hier gänzlich falsch. Bleibt auf einen dritten Teil zu hoffen, der wieder etwas eigenständiger ist. The Saints are coming! .. aber hoffentlich nicht erst wieder in zehn weiteren Jahren.
8/10
Artverwandtes / Für Freunde von: Der blutige Pfad Gottes Hard Boiled Bube, Dame, König, grAs Punisher: Warzone
Dass die große Remake-Welle sich derzeit bevorzugt auf Exploitation und Horrorklassiker stürzt, wissen wir nicht erst seit den Remakes (oder "Neuinterpretationen") von "The Hills have Eyes", "Halloween", "Freitag der 13" oder dem angekündigten "A Nightmare on Elmstreet". Nun hat es nach "Last House on the Left" einen weiteren Rape and Revenge Reisser getroffen: "I spit on your Grave"(1978) ist zwar keine große Kinokunst, aber definitiv ein Klassiker. Inwieweit ein Remake des in Deutschland indizierten und beschlagnahmten Machwerks Sinn macht, weiss ich noch nicht so recht, die ersten Bilder schauen aber gut aus. Trailer ab.
Es gibt nun einen neuen Menu-Punkt "Ratings". Hier können (bald) alle Bewertung bestehender Reviews, sowie Bewertungen zu Filmen, zu denen es noch keine Reviews gibt, eingesehen werden. Die Liste wird derzeit erweitert.
Hier ein wunderschön geschnittener Trailer zu "Amer", einem belgisch-französischen Neo-Giallo, der als Hommage an die Werke Argentos und Bavas gedacht sein will. Als großer Giallo-Fan bin ich natürlich begeistert, allein die Musik hat mich schon sehr, sehr glücklich gemacht. Trailer ab!
1. Einleitung
In Deutschland hat der gemeine Filmfreund oft ein Problem. Der Jugendschutz schlägt hier bei Gewaltdarstellungen härter zu als anderswo und da die rechtliche Situation, besonders was den Erwerb von indizierten und beschlagnahmten Medien angeht, oft für Verwirrung sorgt, versuche ich mich im Folgenden an einer gewissen Aufklärung, freilich ohne dabei dem Anspruch auf juristische Korrektheit gerecht werden zu wollen. Desweiteren liegt der Fokus ausschließlich auf dem Umgang in Deutschland mit der Gewaltdarstellung, andere Indizierungs- und Verbotsgründe wie (Kinder-)Pornographie, Volksverhetzung usw. werden hier nicht behandelt und sollten auch für den gesitteten Filmfreund keine Relevanz haben.
2. FSK und SPIO
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft ist dazu da, alle Filme, die in Deutschland veröffentlicht oder vorgeführt werden sollen, zu prüfen und mit entsprechenden Freigaben zu versehen (oder sie zu verweigern). Zwar gibt es keine gesetzliche Pflicht, jedoch haben sich alle Mitglieder der SPIO (Spitzenorganisation der Filmwirtschaft) zu dieser verpflichtet.
Die aktuellen Kennzeichnungen wurden der Wikipedia entnommen und lauten wie folgt:
FSK ab 0 freigegeben
FSK ab 6 freigegeben
FSK ab 12 freigegeben
FSK ab 16 freigegeben
FSK ab 18 freigegeben
( Die Kennzeichnungen wurden 2003 und 2008 geändert, siehe auch hier. )
Seit 2003 können Filme, die eine FSK Freigabe erhalten haben, nicht mehr indiziert werden. Ob ein Film eine FSK 18 Freigabe erhält, hängt auch davon ab, ob es sich um einen zu prüfenden Kinofilm handelt oder ein Medium, wie z.B. eine DVD Veröffentlichung. Wird bei einem Kinofilm die FSK 18 Freigabe erst bei einer schweren Jugendgefährdung verweigert, so erhält eine DVD schon bei einer einfachen Jugendgefährdung keine Kennzeichnung. So lief z.B. Crank 2 im Kino ungekürzt, die inhaltsgleiche DVD wurde hingegen indiziert.
SPIO-Freigaben:
Erhält ein Film keine FSK Freigabe, kann er von einer unabhängigen Juristenkommission (JK) geprüft werden lassen und folgende SPIO/JK Freigaben erhalten:
"SPIO/JK geprüft: keine schwere Jugendgefährdung" - Mit dieser Kennzeichnung darf der Film, wie mit einer FSK 18 Freigabe auch, ganz normal im Handel an Personen ab 18 Jahre verkauft werden. Jedoch schützt die SPIO/JK Kennzeichnung, im Gegensatz zur FSK Freigabe, nicht vor einer möglichen Indizierung.
"SPIO/JK geprüft: strafrechtlich unbedenklich" - Es wird eine schwere Jugendgefährdung angenommen, der Film darf somit nicht mehr öffentlich ausgestellt und beworben werden und lediglich "unter der Ladentheke" verkauft werden. Diese SPIO Kennzeichnung ist damit einer Indizierung gleichzusetzen.
Der Film ist also mit einer SPIO Kennzeichnung nicht vor einer Indizierung oder Beschlagnahme gefeit, jedoch schützt sich der Filmverleiher mit dieser Prüfung vor einer möglichen Strafverfolgung, falls ein Gericht den Film beschlagnahmen lässt. In diesem Fall liegt ein Verbotsirrtum vor, da der Filmverleiher ohne das Wissen Unrecht zu tun gehandelt hat und er ja durch die SPIO/JK Prüfung versucht hat, diesen Irrtum zu vermeiden.
3. Indizierung
Die Indizierung eines Films geschieht durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Die BPjM wird auf Antrag tätig, meist gestellt durch Jugendämter, und ist im Gegensatz zur FSK, die von der SPIO getragen wird, keine Institution der Filmindustrie, sondern eine staatliche Bundes(ober)behörde. Indizierte Filme dürfen Jugendlichen unter 18 Jahre weder verkauft, noch sonstwie zugänglich gemacht werden. Außerdem dürfen indizierte Medien nicht öffentlich ausgestellt oder beworben werden, ein Verkauf "unter der Ladentheke" ist aber erlaubt. Per Versandhandel dürfen indizierte Medien nur verkauft werden, wenn sichergestellt ist, dass der Empfänger über 18 Jahre alt ist. Unter diesen Auflagen ist ein Verkauf also durchaus noch gestattet, die Indizierung ist damit kein Verbot, sondern eine sehr strikte Umsetzung des Jugendschutzes. Unklar bleibt, ob eine Rezension von indizierten Medien erlaubt ist. Während bei "fachfremden" Zeitschriften wie dem SPIEGEL eine Besprechung indizierter Medien oft kein Problem darzustellen scheint, wird bei insbesondere bei Videospielmagazinen durch deren Nähe zum Medium und die Tatsache dass es bei Videospielen oft keine alternative "Schnittfassung" gibt, eine Rezension (oder manchmal auch nur eine Erwähnung) als Bewerben bewertet. Auch Filmzeitschriften trauen sich zwar an besagte Medien heran, lassen hierbei jedoch merklich Vorsicht walten.
Mit Indizierung eines Mediums landet dieses auf einer von fünf Listen, interessant sind für uns eigentlich nur Liste A und Liste B:
-Auf Liste A landen alle Filme, die als jugendgefährdend eingestuft werden;
-Filme die auf Liste B landen, sind zudem nach Ansicht der BPjM(!) gewaltverherrlichend und strafgesetzeswidrig, verstoßen also gegen §131 StGB.
Achtung: Für die Filme beider Listen gelten die gleichen gesetzlichen Bestimmungen! Für Filme der Liste B gilt also kein Verbreitungsverbot, es handelt sich lediglich um die Einschätzung der BPjM, die für die Gerichte zudem unverbindlich bleibt.
Seit dem 1. April 2003 dürfen Medien, die das FSK Siegel tragen, nicht mehr indiziert werden. Gegen eine Indizierung kann vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden, oder nach Änderung der Sach- oder Rechtslage ein Antrag auf eine erneute Bewertung zur Listenstreichung gestellt werden. Medien, die inhaltsgleich zu bereits indizierten oder beschlagnahmten Medien sind, werden automatisch indiziert. Eine Indizierung ist 25 Jahre gültig, danach wird der Titel aus der Liste gestrichen oder es bedarf einer erneuten Prüfung. Manche Medien werden auch schon vor Ablauf der Frist nach erneuter Prüfung vom Index gestrichen, da heute den Jugendlichen eine größere Medienkompetenz zugesprochen wird als früher. So wurde auch die (lächerliche) Indizierung des Die Ärzte Albums Debil mittlerweile aufgehoben.
4. Beschlagnahme
Wenn ein Film aufgrund seiner exzessiven Gewaltdarstellung nach Ansicht eines Gerichts gegen §131 StGB verstößt, also
- in brutalen Mord-, Gewalt- und Folterszenen verherrlichend oder verharmlosend wirkt,
- Gewalt und insbesondere Selbstjustiz als legitimes Mittel,
- und generell Unmenschliches, Grausamkeiten und Gewalt in einer menschenunwürdigen Weise darstellt,
wird nach einem entsprechendem Richterspruch das Medium beschlagnahmt. Es gilt dann ein absolutes Verbreitungsverbot. Besonders bekannt bei Filmfreunden ist dabei das Amtsgericht Tiergarten, welches im Jahr 2000 die Kult-Filme Braindead, Evil Dead und Dawn of the Dead beschlagnahmen ließ. Beschlagnahmt wird jedoch nicht der Film, sondern die Veröffentlichung, also das Trägermedium. Es gilt also nicht das Prinzip der Inhaltsgleichheit. Eine erneute, inhaltsgleiche Veröffentlichung eines bereits beschlagnahmten Films führt jedoch automatisch zu einer Indizierung.
Zunächst mal ein Blick auf den Paragraphen §131 StGB:
§ 131 - Gewaltdarstellung
(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
Zusammengefasst: Der Erwerb und Besitz eines beschlagnahmten Mediums ist also nicht strafbar, vorausgesetzt man hat nicht die Absicht dieses in irgendeiner Form einem Jugendlichen zugänglich zu machen, es zu verbreiten, öffentlich vorzuführen oder zu bewerben etc. Aber: Der Verkauf (und generell die Weitergabe) eines beschlagnahmten Mediums ist strafbar! Daher ist es innerhalb Deutschlands nahezu unmöglich einen beschlagnahmten Film zu erwerben. Es besteht natürlich die Möglichkeit, sich entsprechende Medien aus dem Ausland, z.B. Österreich zu besorgen. Doch auch hier ist Vorsicht angesagt, denn wird man z.B. wegen einer Sammelbestellung mit mehreren DVDs des gleichen Films erwischt, besteht automatisch der Verdacht der Verbreitungsabsicht. Auch die Einfuhr per Versand ist nicht ungefährlich. Findet der Zoll beschlagnahmte Medien, werden diese als Beweismittel zurückgehalten (und schlussendlich vernichtet), denn schließlich macht sich der Exporteur strafbar. Auch vor unvorsichtigen Vorführungen im größeren Freundeskreis ist wegen 1.2 dringend abzusehen.
5. Kritik
Gerade als Filmfreund stößt einem die Situation in Deutschland natürlich sauer auf. Man möchte schließlich den Film sehen, wie er ursprünglich gedacht war und keinen zerstückelten Resteflicken. Als Kunstkenner würde man sich ja auch nicht mit einer Mona Lisa mit überpinseltem Lächeln zufrieden geben wollen. Auf der anderen Seite hat dieses überbürokratisierte System ja auch durchaus einen verständlichen Sinn, nämlich den des Jugendschutzes. Das ist auch prinzipiell nur unterstützenswert, Filme mit hohem Gewaltanteil gehören nicht in die Hände von Minderjährigen und jeder weiß, dass es nur allzu einfach ist, schon vor Erreichen der Volljährigkeit an Ab-18 Titel zu kommen. Durch die Indizierung wird dies eingeschränkt - leider aber auch für Erwachsene. Denn die meisten Geschäfte und (fast) alle großen Fachmärkte verzichten auf indizierte Titel in ihrem Sortiment, obwohl rechtlich der Verkauf unter der Ladentheke erlaubt wäre. Es bleibt dann nur der Weg zur nächsten Filmbörse oder die Möglichkeit des Versandhandels. Das ist aber nicht dem Rechtssystem anzukreiden, sondern der allgemeinen Praktik des Handels. Die Indizierung bleibt daher ein durchaus legitimes Mittel des Jugendschutzes und ist auf Grund des (theoretisch) weiter möglichen, erlaubten Handels nicht als Zensur zu werten.
Kritischer sieht es da mit einer Beschlagnahme aus. Der Handel wird aufgrund der Strafbarkeit des Verkaufs innerhalb Deutschlands unmöglich. Eine Beschlagnahme ist zwar keine Vorzensur, wie sie beispielsweise in China bei unliebsamen, systemkritischen Zeitungsartikeln geschieht, die dann geschwärzt oder ganz aus der Zeitung entfernt werden, aber eine Nachzensur - und das, obwohl laut Grundgesetz keine Zensur stattfindet. Für die Filmkunst wichtige Werke, wie exemplarisch die George A. Romeros, die sogar vom (katholischen) Lexikon des internationalen Films mittlerweile höchst positiv bewertet werden, bleiben damit deutschen Cineasten vorenthalten. Dass das Medium Film als Kunstform zu begreifen ist, die als solche eben nicht nur aus Blumenwiesen und expressionistischer Rumkleckserei besteht, sondern - und das ist auch ein wichtiger Aspekt des Kunstbegriffs - auch mal aufrüttelnd, verstörend oder erschreckend sein muss, ist in Rechtssystem und deutschen Politikerköpfen noch nicht angekommen und wird sich bei der medienfeindlichen Haltung deutscher Populisten auch so schnell nicht ändern. Dass es anders geht, zeigen schon unsere direkten Nachbarn in Frankreich, wo der Film ungleich stärker auch von Politikerseite gefördert wird. Und trotzdem laufen dort wie anderswo die Jugendlichen überraschenderweise nicht im Minutentakt Amok.
Ebenfalls oft kritisiert wird, dass ein Verbot einen Film erst interessant macht. Und tatsächlich hätte es so manche Film-Gurke mit Sicherheit nicht zu solcher Bekanntheit gebracht, wäre sie nicht zuvor indiziert bzw. beschlagnahmt worden. Ein wirkliches Argument ist das jedoch nicht, denn da dies nicht nur bei Filmen oder anderen Medien so ist, könnte man dann ja gleich alles erlauben, was nicht Sinn der Sache sein kann. Ausserdem führt es insbesondere übereifrige CDU/CSU Politiker nur zu hirnlosen Vorstößen, schon den Besitz unter Strafe stellen zu wollen.
Es sei aber als positive Entwicklung auch angemerkt, dass sich die Einschätzungen der FSK als auch BPJM im Laufe der Zeit immer wieder den gesellschaftlichen Gegebenheiten angepasst haben. Dies äußert sich in Listenstreichungen, korrigierten FSK Freigaben als auch FSK Freigaben für Filme, die früher mit Sicherheit indiziert worden wären. So erhielt z.B. der Jackie Chan Streifen "City Hunter" mittlerweile eine Ab-12 Einstufung, anstatt zuvor einer KJ Freigabe. Auf der anderen Seite muss man aber auch sagen, dass frühere Einstufung oftmals geradezu lächerlich waren und eine Neubewertung mehr als angebracht war. Beispiele hierfür sind u.a. das bereits oben erwähnte Ärzte Album "Debil", ganz besonders aber das C64 Spiel "River Raid". Letzteres wurde 1984 indiziert, wodurch es in Deutschland besonders populär wurde und diese Indizierung war bis 2002 gültig. Die Begründung der Indizierung liest sich wie folgt:
"Jugendliche sollen sich in die Rolle eines kompromisslosen Kämpfers und Vernichters hineindenken […]. Hier findet im Kindesalter eine paramilitärische Ausbildung statt […]. Bei älteren Jugendlichen führt das Bespielen […] zu physischer Verkrampfung, Ärger, Aggressivität, Fahrigkeit im Denken […] und Kopfschmerzen."
Und hier ist es nun, das wüste Killerspiel:
Auch in jüngerer Zeit unterlaufen den bürokratischen Mühlen des deutschen Rechtssystems neben fragwürdigen Entscheidungen auch immer wieder mal peinliche Fehlentscheidungen. So wurde die 30th Anniversary Edtition von Romeros "Night of the Living Dead"(1968), der regulär eine FSK 16 Freigabe trägt, vom allseits beliebten Amtsgericht Tiergarten beschlagnahmt, da der Film mit dem beschlagnahmten Remake von Tom Savini verwechselt wurde. In Deutschland mahlen die Mühlen der Bürokratie langsam, aber halbwegs effizient - und nur allzu oft auch völlig blind. Es bleibt nur sich zerknirscht damit abzufinden, dass der ein oder andere Besuch in die Niederlande oder Österreich für Freunde bestimmter Genres unabdingbar bleiben werden, auch in Zukunft.
6. Schlussbemerkung: Ich weise noch einmal daraufhin, dass ich keine Garantie dafür übernehme, dass die hier gemachten Aussagen korrekt sind. Ich versuche lediglich, die für den Konsumenten unübersichtliche Rechtssituation kompakt und vereinfacht wiederzugeben.
Da ich diesen Text mit Ziel der Aufklärung verfasst habe, ist es nur logisch ihn unter der Creative Commons Lizenz zu veröffentlichen und möchte in erster Linie nur als Urheber genannt werden. Ich wäre allerdings weniger begeistert, wenn (falsche) Veränderungen vorgenommen werden, daher ist die Bearbeitung nicht erlaubt - sorry! Sind Veränderungen nötig, bitte ich mich über http://www.filmkult.blogspot.com zu kontaktieren. Unter Angabe der Quelle sind auch längere Zitate erlaubt, ebenso steht natürlich jedem frei seinen eigenen Text zu schreiben ;)
Ein weiterer Trailer zu einer echten B-Movie Granate, Lone Wolf: The Samurai Avenger! Regisseur Kurando Mitsutake verspricht mit seiner selbstbetitelten Genrerichtung Sushi Western alles besser zu machen, was Takashi Miike zuvor vermasselt hat. Ich bin jedenfalls mal sehr gespannt auf den Grindhouse-Samurai-Western-Splatter. Trailer ab!
UPDATE: Es wird wohl keine ungeschnittene Fassung für Deutschland geben, nur eine deutlich geschnittene FSK-18. Es bleibt also nur der Blick nach Österreich. Dort erscheint ein ungeschnittenes DVD/BlueRay Doppelpack ("Mediabook") - was mich gleich doppelt anätzt, denn entweder das eine oder das andere, beides macht für mich keinen Sinn. Quelle: http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=1981
Da isser, der erste Trailer zu Rodriguez nächstem Streich "Predators", der hoffentlich mehr an den ersten Predator anknüpft und die furchtbar miesen "Alien Versus Predator" Teile vergessen lässt. Trailer ab!
Kampfnacken Henry Rollins, der altehrwürdige Malcolm McDowell, der seit-ich-denken-kann-alt-gewesene Iggy Pop, der lustige Moby und das lebende Rock-Monument Alice Cooper, dem selbst dämliche Werbespots für eine bekannte Elektrohandelskette nichts anhaben können.. na also wenn das mal kein gutes Gaststar-LineUp für einen potentiellen Kultfilm ist. Try some groupie - Trailer ab!
Nun, ich muss zugeben, ich war noch nie ein Dolph Lundgren Fan. Das liegt vielleicht daran, dass er so oft mit Knallchargen zusammengearbeitet hat und selbst die Hollywood-Größen, die die Ausnahme bilden, sind größtenteils ebenfalls Knallchargen (z.B. Roland Emmerich, dessen Liebe zum Film in seinen Werken auf ähnliche Weise spürbar ist, wie die Bernd Eichingers - nämlich gar nicht).
Was läge also näher, als den Quatsch endlich mal selbst in die Hand zu nehmen. Kann ja nicht so schwer sein, schlimmer wird's kaum werden. Und ganz ehrlich, der gute Dolph macht seine Sache ganz ordentlich. Inzwischen sichtlich gealtert - was ihm aber gut tut, da seine Ausstrahlung annodazumal die einer farblosen Ken-Puppe 'Edition Russia on Ice' gleichkam - aber immernoch fit wie ein Turnschuh, inszeniert er nun scheinbar einen B-Movie Kracher nach dem nächsten. Und die gehen ordentlich auf die Zwölf.
Wie auch im leicht selbstironischen und schön überzeichneten "Command Performance", Dolph sitzt im Registuhl und mimt auch den rockenden Hauptdarsteller. Doch wurde der Film leider für den deutschen Jugendschutz ordentlich geschnitten: Ganze 2 Minuten fehlen, der SPIO wurde ausserdem keine Uncut Variante vorgelegt, ebenso ist bislang nach meinem Wissen keine österreichische Fassung auf dem Weg, beides mehr als ärgerlich und absolut unverständlich. Bleibt zu hoffen, dass sich das bald ändert, vorher werde zumindest ich mir den Streifen nicht zulegen. Solange bleibt nur sich am Trailer zu erfreuen.
Es gibt eine kleine, aber feine Neuerung: Oben, direkt unter dem wunderhübschen Banner dieses Blogs, kann man nun direkt eine Übersicht über alle bisher verfassten Reviews aufrufen, inkl. Kurzinfo und Bewertung. Ausserdem gibt es in der selben Leiste noch "Veranstaltungstipps" zur Auswahl, eine kleine Liste mit kommenden Filmfestivals oder ähnlichen Events. In nicht allzu ferner Zukunft wird dann noch "Artikel" folgen, u.a. arbeite ich gerade an einer Zusammenfassung über die Rechtssituation in Deutschland bezüglich Zensur, von der FSK über die Juristenkommission (JK) der SPIO ist bis zur Beschlagnahme (hoffentlich) alles berücksichtigt. Mehr dazu demnächst!
The Dead - das ist ein potenzieller Zombie-Kracher, der hoffentlich bald seinen Weg in unsere DVD Regale und vielleicht auch das ein oder andere Kino schafft (eher unwahrscheinlich). Doch Infos sind rar gesäht, denn die Dreharbeiten sind momentan noch im Gange. Der Trailer, den ihr auf der offiziellen Seite des Films anschauen könnt, sieht aber schon sehr vielversprechend aus: wie eine Mischung aus Fulcis "Woodoo - Schreckensinsel der Zombies" und Resident Evil 5.
Originaltitel: Lik Wong
Hongkong / Japan Jahr: 1991 Laufzeit: 87:44 Minuten (reale Lauflänge)
FSK 18, indiziert und beschlagnahmt.
Regie: Lam Ngai Kai Genre: Action/Eastern/Splatter/Martial Arts
Plot: In einer nahen Zukunft sieht selbige äußerst düster aus. Die Gefängnisse wurden privatisiert und werden wie Unternehmen geführt, gewinnorientiert und gnadenlos. In eines dieser Gefängnisse wird der junge Ricky gebracht: ein meisterlicher Qi-Gong Kämpfer mit übermenschlichen Kräften und nahezu unsterblich. Ricky hat eine Haftstrafe wegen Mordes abzusitzen: Er tötete den Drogendealer, der den Tod seiner Freundin verursachte. Im Gefängnis angekommen, gerät Ricky schon bald in den unmenschlichen Strudel der Gewalt und Unterdrückung. Um sich und die Schwachen zu schützen, bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich gegen sadistische Insassen, Macht-hungrige Wärter und die korrupte Gefängnisleitung zu stellen und deren Terror zu beenden.
Spannung: 6/10 Atmosphäre: 3/10 Action: 7/10 Humor: 6/10 Anspruch: 0/10 Unterhaltungswert: 7/10 (9/10 mit Bier und Freunden)
Bewertung: Die Manga-Adaption Story of Ricky hat es bestimmt nicht wegen seiner ausgefeilten Story zu einiger Bekanntheit gebracht. Vielmehr dürfte der Grund hierfür in seiner äußerst expliziten Gewaltdarstellung liegen, hier ist Story of Ricky so drastisch, wie man es oft nur vom Zombiefilm kennt: abgeschlagene Arme, Beine und Kopfhälften, herausploppende oder durchbohrte Augäpfel und zermanschte Fäuste und Kiefer, um nur ein paar Beispiele zu nennen. In der letzten Szene, dem Kampf zwischen Ricky und dem Gefängnisdirektor, wurde dem Gerücht nach so viel und dickflüssiges Kunstblut verwendet, dass Hauptdarsteller Siu-Wong Fan drei Tage brauchte, bis er es vollständig von der Haut gewaschen hatte.
Da wundert es wenig, dass Story of Ricky der erste nicht-pornographische Film war, der in Hongkong ein Category 3 Rating erhielt - was ein strenges Jugendverbot bedeutet und damit hierzulande ungefähr einer Indizierung entspräche. Wie, Siu-Wong Fan? Läutet's da nicht? Oder bei Lam Ngai Kai? Nein? Bei mir auch nicht. Der einzige Darsteller (oder sonstwie am Film Beteiligten), den ich kenne, ist der mittlerweile verstorbene Tetsurō Tamba, mir bekannt aus Takashi Miikes "The Happiness of the Katakuris", dem Italowestern "Die fünf Gefürchteten" und "James Bond: Man lebt nur zweimal". Macht aber auch nichts, denn die darstellerische Leistung ist hier durch die Bank furchtbar, Herrn Tamba mit eingeschlossen. Zudem ist einer der Kapos [die (Nazi-)Bezeichnung im Film für höher gestellte Gefängnisinsassen] deutlich erkennbar eine Frau, soll aber keine sein und wird mit einer total dämlichen männlichen Stimme synchronisiert.
Der musikalischen Untermalung merkt man ihre Synthie-Herkunft jeder Zeit an, besonders bei den "Chören", aber immerhin passt sie zum Geschehen und geht einem nicht auf den Zeiger. Die Splatter und Gore Szenen sind ebenso oftmals billig gemacht, aber effizient. In nicht wenigen Szenen (wie der "Brett-mit-Nagel vs. Auge" Szene) wird der bekannte Fehler Lucio Fulcis gemacht, die Kamera einfach zu lange drauf zuhalten, in anderen werden die eigentlich einfachen Tricks jedoch geschickt durch flotte Schnitte kaschiert. Auch wirken Location und Szenenbild leer und undurchdacht und es entsteht der Eindruck, man befände sich in einer stinknormalen Berufsschule anstatt in einem Hochsicherheitsgefängnis. Und warum sich dort Ricky und andere Gefangene manchmal selbst des Nachts frei bewegen dürfen, bleibt unklar, ebenso, warum Ricky nach kurzer Zeit eine solch enge Bindung zu seinen Mitgefangenen eingeht, dass er ein theatralisches "Aaaahhhh!" in den Regen brüllt.
Naja, "brüllt". Denn auf der mir vorliegenden VÖ von Laser Paradise (besondere Merkmale: schlechte bis mittelmäßige Bildqualität und peinliche Intro-/Logoanimationen, die nach nur einer halben Stunde Einarbeitungszeit in Cinema 4D oder Blender jeder genauso gut bzw. schlecht hinkriegt) ist leider nur die deutsche Tonspur vorhanden - und die ist so grauenhaft schlecht, dass sich einem die Fußnägel aufrollen. Wenn Ricky besagtes "Aaaahhhh!" oder auch mal ein "Ooohh!" zum Besten gibt, klingt das mehr nach allseits bekannten Situationen im Wartezimmer des örtlich-betäubenden Zahnarztes, als nach wirklicher Emotion - ganz so als habe der Schauspieler Hemmungen mit der Lautstärke die Nachbarn zu verärgern. Diese Momente gehören eindeutig in die Hall of Shame der gesamten Synchronisationshistorie.
Typisch für Eastern niedrigen Budgets dieser Zeit ist neben theaterhaftem Overacting der Darsteller auch die generelle Logikfreiheit der Dialoge. Letztere sind oft so zusammenhangslos und beliebig, dass man einfach nur den Kopf schütteln möchte. Nur hat man dazu überhaupt keine Zeit, denn schon kommt der nächste dicke Klops. Und das ist auch der Grund dafür, warum "Story of Ricky" erstaunlicherweise sogar funktioniert. Ständig passiert irgendwas, hier ein dämlicher Dialog, im nächsten Moment schon die nächste Splatter-Szene und das ganze eingefasst in einer haarsträubenden, erschreckend simplen und sinnfreien Story. Das macht "Story of Ricky" zum idealen Partyfilm, Hirn aus, Bier auf und darauf warten, dass die geladenen Freunde letzteres (und hoffentlich nur dieses) durch die Nase wieder ins Freie prusten.
Denn was hier geboten wird, ist wirklich zum Haare raufen, so viel unfreiwillige Komik in weniger als 90 Minuten hat man selten gesehen. Ricky wird durch einen Schnitt im Arm die Sehne durchtrennt? Kein Problem, Ricky hat eine beeindruckende Fähigkeit zur Regeneration und macht einfach einen Knoten rein. Die Augen mit Glassplittern zerfetzt? Einmal mit Wasser ausspülen, bitte. Der gegnerische Kapo sieht da keinen anderen Ausweg, als zu drastischen Mitteln zu greifen und versucht Ricky mit seinen eigenen Gedärmen, die er sich zuvor selbst aus dem Leib gezogen hat, zu erwürgen.
Zimperlich geht es hier wirklich nicht zur Sache, kein Wunder also, dass hierzulande der Film sowohl indiziert als auch beschlagnahmt wurde. Gerade diese bescheuert-blutrünstigen Szenen sind aber auch das, was den tiefschwarzen (unfreiwilligen) Witz des Films ausmacht und - so ironisch es klingt - die den Film erträglich werden lassen.
Fazit: Rein objektiv betrachtet könnte man "Story of Ricky" kaum mehr als 3/10 Punkten geben, aber wer will hier schon objektiv sein? "Story of Ricky" ist eine wahre Trashperle: bescheuert, sinnfrei und ultrabrutal, dabei aber auch kurzweilig und unterhaltsam, ein absoluter Partykracher für weniger empfindsame Filmfreunde.
7.5/10
Für Freunde von:
Ilsa - Haus ohne Männer
Zwei bärenstarke Typen
Amazon hat mir empfohlen, folgendes zu kaufen - und dem komme ich natürlich gerne nach. Trailer ab!
(Ohne Worte..)
Nachtrag: Der Film ist tatsächlich so bescheuert, wie zu vermuten war. Nur leider nur halb so lustig, dafür dreimal so schlecht. Darsteller auf Niveau des Laienspieltheaters Castrop-Rauxel Pöppinghausen; Musik, die vermutlich von einem unterbezahlten Musikstudenten mitten in der Klausurphase gezimmert wurde; Kameraarbeit, die auch ich genauso gut hinbekommen hätte und ein Plot, der Rocky 1-4 wie Dramen epischen Ausmaßes erscheinen lässt. Wäre ja gar nicht so schlimm! Aber hinzu kommt, dass "Der Calamari Wrestler" einfach langweilig ist. Wenn man nicht gerade ein Wrestling-Fan mit NippelNipponfetisch ist, bleibt bei diesem Film einfach nicht viel, was man noch gutfinden könnte.
Kommen wir einmal mehr zu einem Klassiker: "Der Tod trägt schwarzes Leder", ein italienischer Giallo von '74, dessen Titel zunächst einmal reisserisch klingt - tatsächlich erwartet den Zuschauer hier ein spannend inszenierter, auf die typischen, voyaristischen Elemente des Exploitation weitgehend verzichtender Kriminalfilm, mit hochkarätiger Besetzung (u.a. Mario Adorf).
Ein erstklassiger Film für einen gediegenen Abend - Trailer ab!